In der weiteren Ausbildung erhält der Flugschüler nun von seinem Fluglehrer Flugaufträge für Soloflüge. Doch auch die Schulung mit Fluglehrer geht weiter. Nun werden besondere Verfahren im Landeanflug, Ziellandungen und Höhenflüge geübt. Außerdem erhält der Flugschüler Überlandflugeinweisungen zu fremden Flugplätzen.
Doch bevor der Flugschüler alleine Überland fliegen darf, muß er zunächst in einer theoretischen Prüfung sein Wissen unter Beweis stellen. Die Theorie gliedert sich in die Fächer Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik und Verhalten ind besonderen Fällen. Die dabei notwendige Mindeststundenzahl an Unterricht beträgt dabei 80 Stunden. Diese werden im Winterhalbjahr von den Fluglehrern des Vereins vemittlet und zwar kostenlos. Wem dies nicht schnell genug geht, der kann das Angebot des Landesverbandes wahrnemen und dort gegen entsprechende Gebühr einen einwöchigen Theoriekurs belegen.