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Der dritte Ausbildungsabschnitt

 Im dritten Ausbildungsabschnitt übt der Flugschüler alleine längere Flüge im thermischen Aufwind und sammelt fleißig Flugstunden für den erhalt des Luftfahrerscheins. Hier sind 30 Gesamtflugstunden vorgeschrieben, von denen mindestens 15 Stunden im Alleinflug durchzuführen sind.

Bis dieser Ausbildungsstand erreicht ist, hat der Flugschüler bereits zwei Sommerhalbjahre Schulungsbetrieb hinter sich gebracht. Fehlt noch das Winterhalbjahr und somit der theoretische Teil der Segelflugausbildung.

 

Der theoretische Unterricht gliedert sich in die Fächer Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Die vorgeschriebene Mindeststundenzahl von 60 Unterrichtsstunden wird von den Vereinsfluglehrern im Winterhalbjahr kostenlos vermittelt. Wem dies nicht schnell genug geht, kann das Angebot des Landesverbandes wahrnehmen. Der
Luftsportverband Rheinland-Pfalz bietet eine Gebühr von ca. 250 Euro einwöchige Theoriekurse mit anschließender Prüfung an.

Eine weitere Voraussetzung für die Segelflugprüfung ist das Funksprechzeugnis. Auch hier werden im Verein entsprechende kostenlose Kurse angeboten. Besonders eilige können gegen entsprechende Gebühren auch das Kursangebot des Landesverbandes oder kommerzieller Flugschulen nutzen.

Erst mit dem Funksprechzeugnis in der Tasche und erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung beim Luftamt Hahn können Sie den letzten Teil der praktischen Ausbildung in Angriff nehmen: den 50-Kilometer-Überlandflug. Natürlich wird auch dies bei einer Überlandflugeinweisung mit dem Fluglehrer geübt. Bei günstigem Wetter und nach ordentlicher Flugvorbereitung erhalten Sie vom Fluglehrer den schriftlichen Flugauftrag für die 50-Kilometer-Strecke.

Nun steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Nach drei Prüfungsflügen mit einem Prüfer des Luftamtes Hahn sind Sie glückliche Besitzerin oder glücklicher Besitzer des Luftfahrerscheins mit Beiblatt C für Segelflug.

Der Schein ist jeweils für zwei Jahre gültig und wird auf Antrag ohne weiteres verlängert wenn erneut die Flugtauglichkeit nachgewiesen wurde und die Mindestleistungen an Starts und Flugzeit innerhalb dieser Zeit erbracht wurden. Dafür muss man sich keinesfalls gleich ein eigenes Flugzeug kaufen, da der Luftsportverein Osthofen e. V., dem Ausbildungsstand entsprechend, das geeignete Fluggerät zur Verfügung stellt.

Aktuelle Info

Jugendtreff: jeden Donnerstag 18 Uhr

Weihnachtsfeier: 14.12.2024

Sicherheitsbriefing: 08.03.2025

Jahreshauptversammlung:

Osterfluglager: 18.-27.2025

Sonnenwendfliegen: 21.6.2025

Sommerfluglager: 02.-10.08.2025

 Ziellandewettbewerb 11.10.2025

Weihnachtsfeier: 13.12.2025

 

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