In der weiteren Ausbildung wird der Flugschüler hin und wieder durch einen Fluglehrer überprüft und erhält außerdem Flugaufträge für Übungsflüge in einsitzigen Segelflugzeugen.
Der zweite Ausbildungsabschnitt beinhaltet steilere Kreisflüge, Schnellflug und besondere Verfahren im Landeanflug. Diese werden zunächst mit Fluglehrer geübt und schließlich unter Beobachtung des am Boden stehenden Fluglehrers selbständig durchgeführt.