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Typengebühren

Unter der Typengebühr verstehen wir eine Art Nutzungsgebühr für die verschiedenen Vereinsflugzeuge, die jedes Mitglied einmalig zahlen muss. Unsere Flugzeugtypen sind in Gruppen zusammengefasst, die auf den jeweiligen Ausbildungsstand zugeschnitten sind. Die jeweilige Gebühr wird bei dem ersten Flug mit einem Flugzeug der jeweiligen Gruppe fällig.

 

Segelflug

Block, bestehend aus Flugzeugen Fälligkeit / Piloten Euro
Den Doppelsitzern ASK13 und G103 sowie den Einsitzern Ka6 und Ka8
Für Flugschüler wird die Zahlung dieser Typengebühr erst nach dem ersten Alleinflug fällig; für Scheininhaber mit dem ersten Flug
160,00
LS4 und LS6

Die LS4 steht den fortgeschrittenen Flugschülern und den Scheininhabern zur Verfügung. Die LS 6 darf nur von Scheininhabern geflogen werden;
Fälligkeit mit dem ersten Flug

260,00
 
Motorsegler
 
Flugzeug Piloten Euro
SF 25 C Das Ausbildungsflugzeug für den Motorseglerbereich. Für Flugschüler, die ihre Ausbildung bei uns durchführen fällt keine Typengebühr für dieses Flugzeug an. 0,00
SF 25 C Für neue Mitglieder, die erst nach Erwerb des Motorseglerscheins in den Verein kommen 160,00

 

Aktuelle Info

Jugendtreff: jeden Donnerstag 18 Uhr

Weihnachtsfeier: 14.12.2024

Sicherheitsbriefing: 08.03.2025

Jahreshauptversammlung:

Osterfluglager: 18.-27.2025

Sonnenwendfliegen: 21.6.2025

Sommerfluglager: 02.-10.08.2025

 Ziellandewettbewerb 11.10.2025

Weihnachtsfeier: 13.12.2025

 

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