Unter der Typengebühr verstehen wir eine Art Nutzungsgebühr für die verschiedenen Vereinsflugzeuge, die jedes Mitglied einmalig zahlen muss. Unsere Flugzeugtypen sind in Gruppen zusammengefasst, die auf den jeweiligen Ausbildungsstand zugeschnitten sind. Die jeweilige Gebühr wird bei dem ersten Flug mit einem Flugzeug der jeweiligen Gruppe fällig.
Segelflug
Block, bestehend aus Flugzeugen | Fälligkeit / Piloten | Euro |
Den Doppelsitzern ASK13 und G103 sowie den Einsitzern Ka6 und Ka8
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Für Flugschüler wird die Zahlung dieser Typengebühr erst nach dem ersten Alleinflug fällig; für Scheininhaber mit dem ersten Flug
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160,00
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LS4 und LS6
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Die LS4 steht den fortgeschrittenen Flugschülern und den Scheininhabern zur Verfügung. Die LS 6 darf nur von Scheininhabern geflogen werden; |
260,00
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Flugzeug | Piloten | Euro |
SF 25 C | Das Ausbildungsflugzeug für den Motorseglerbereich. Für Flugschüler, die ihre Ausbildung bei uns durchführen fällt keine Typengebühr für dieses Flugzeug an. | 0,00 |
SF 25 C | Für neue Mitglieder, die erst nach Erwerb des Motorseglerscheins in den Verein kommen | 160,00 |