So alt wie die Menschheit ist wohl auch der Traum vom Fliegen, frei wie ein Vogel durch die Lüfte zu schweben. Heute ist es gar nicht mehr so schwer, sich diesen Traum zu erfüllen.
Durch einen "Schnupperflug" kann man erste Erfahrungen sammeln, durch diesen und durch Gespräche mit Fliegern erhält man einen Einblick in den Fliegeralltag. Am besten schauen Sie einfach bei einem Verein in ihrer Nähe vorbei.
Auch sollte man die Vereinsangebote, was das sogenannte Preis- Leistungsverhältnis betrifft, vergleichen, um sich dann in aller Ruhe für die Mitgliedschaft in einem Luftsportverein zu entscheiden.
Im Folgenden möchten wir Ihnen mit einer kleinen Beschreibung des Ausbildungsweges zum Motorseglerpiloten erste Informationen zu Anforderungen, Unterrichtsmethoden und Kosten liefern.
Bereits im Alter von 17 Jahren, übrigens ein Alterslimit gibt es nicht, kann die Ausbildung beginnen. Die Voraussetzung: Eine Untersuchung beim Fliegerarzt.
Dabei müssen Sie keine Astronauten- oder Jetpilotentests über sich ergehen lassen, sondern der Fliegerarzt prüft lediglich, ob nach der gesundheitlichen Verfassung des Untersuchten Bedenken bestehen, diesen einen Motorsegler führen zu lassen. Eine Brille (unter 5 Dioptrien) zum Beispiel ist kein Hindernis.
Direkt nach der Anmeldung im Luftsportverein, ein Muss seitens der Versicherung, können Sie die Ausbildung beginnen.
Zunächst wird der neue Flugschüler mit den alltäglichen Dingen des Fliegerlebens vertraut gemacht. Das fängt an mit dem Verhalten am Flugplatz, fürht über die Außenkontrolle des Flugzeuges, die Erklärung der einzelnen Ruder und deren Wirkungsweise, sowie die Erklärung der Instrumente bis hin zu den einezelnen Vorflugchecks nach Klarlisten. Dann folgen schon die ersten Starts mit Fluglehrer im Motorsegler.
In der weiteren Ausbildung erhält der Flugschüler nun von seinem Fluglehrer Flugaufträge für Soloflüge. Doch auch die Schulung mit Fluglehrer geht weiter. Nun werden besondere Verfahren im Landeanflug, Ziellandungen und Höhenflüge geübt. Außerdem erhält der Flugschüler Überlandflugeinweisungen zu fremden Flugplätzen.
Eine weitere Voraussetzung für die Motorseglerprüfung ist das Funksprechzeugnis. Auch hier werden im Verein entsprechende kostenlose Kurse angeboten. Besonders eilige können gegen entsprechende Gebühren auch das Kursangebot des Landesverbandes oder kommerzieller Flugschulen nutzen.
Erst mit dem Funksprechzeugnis in der Tasche und erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung beim Luftamt Hahn können Sie den letzten Teil der praktischen Ausbildung in Angriff nehmen: den 300-Kilometer-Überlandflug mit Zwischenlandungen auf zwei fremden Flugplätzen.
Aktuelle Info
Jugendtreff: jeden Donnerstag 18 Uhr
Weihnachtsfeier: 14.12.2024
Sicherheitsbriefing: 08.03.2025
Jahreshauptversammlung:
Osterfluglager: 18.-27.2025
Sonnenwendfliegen: 21.6.2025
Sommerfluglager: 02.-10.08.2025
Ziellandewettbewerb 11.10.2025
Weihnachtsfeier: 13.12.2025